Versicherungsschutz für Mitglieder

Achtung: Neue Versicherungsbestimmungen wegen der Covid-Pandemie ab 27.05.2021 (betrifft Reisewarnungen des Auswärigen Amtes):
DAV-ASS und RSF Änderungen COVID19 ab 27.05.2021

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard, laut Teil A Ziffer 2 + 3 AVB-DAV-ASS 2017):

Würzburger Versicherungs AG:
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,– je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,– für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen, bei Unfalltod bis € 5.000.
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus bis € 15.000): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 + 3 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben.

Unfallversicherung (R+V Allgemeine Versicherung AG):
Einmalige Kapitalleistung max € 25.000 im Invaliditätsfall ab mindestens 20 % Invalidität, Einmalige Kapitalleistung bei Unfall-Tod € 5.000, Erstattung der Bergungskosten bis zu € 5.000 und Kosten für die Überführung der verstorbenen Person zum Bestattungsort oder wahlweise die unmittelbaren Kosten der Bestattung  vor Ort bis zu € 5.000.

Geltungsbereich & Informationen