von Christoph Altfeld
Die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, Fachübungs-, Jugend- sowie Wanderleiterinnen- und Leitern ist ein Kernbestandteil des DAV und auch insbesondere unserer Sektion.
In unserer Satzung heißt es:
„Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Bergsteigerische und alpinsportliche Ausbildung, Förderung bergsteigerischer und alpinsportlicher Unternehmungen, des alpinen Skilaufes (insbes. Skitouren), des Mountainbikens (…)“
Das bedeutet, die Ausbildung hat einen elementaren Stellenwert für unsere Vereinstätigkeit – auch im Hinblick auf die ebenfalls in der Satzung fixierte Durchführung von (alpinen) Touren und Unternehmungen und wir wollen sie entsprechend fördern.
Natürlich aber haben wir als Sektion auch ein Eigeninteresse an ausgebildeten Tourenleiterinnen- und Leitern sowie Trainerinnen und Trainern, möchten wir doch zum einen ein vielfältiges Tourenangebot ermöglichen, in unserer Kletterhalle verschiedenen Kurse anbieten und die Jugendarbeit durch fundierte Übungsleiter und Übungsleiterinnen ermöglichen.
Also: Lasst euch ausbilden!
Ausbildung kostet natürlich Geld.
Die Ausbildungskosten werden aufgeteilt in einen Sektionsanteil und euren Eigenanteil.
Wir unterstützen euch bei der Finanzierung der Ausbildung bis hin zur völligen Übernahme der Kosten unter folgenden Voraussetzungen:
a. Bei Outdoor-Aktivitäten oder vergleichbarem:
• Ihr bietet Touren oder vergleichbare Sektionsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 12 Tagen im Zeitraum von höchstens 3 Jahren an
b. Bei Indoor-Aktivitäten (Kletterkurse):
• Ihr biete insgesamt 48 Stunden kostenlosen Kursbetrieb in der Kletterhalle an
c. Bei der Jugendarbeit:
• Ihr betreut Jugendgruppen über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
• Oder ihr bietet Outdoor-Aktivitäten (Touren, Felsfahrten etc.) im Umfang von mindestens 12 Tagen in höchstens 3 Jahren für die JDAV an
d. Bei Wanderungen:
• Ihr bietet Wanderungen (Lokal, im Mittelgebirge, alpin) im Umfang von insgesamt mindestens 12 Tagen im Zeitraum von höchstens 3 Jahren an
e. Die Sektion ist bereit, euren Eigenanteil der Ausbildungskosten auch im Vorhinein zu übernehmen.
• Ihr verpflichtet euch dabei schriftlich je nach Ausbildung, die Voraussetzungen Punkt a) bis d) zu erfüllen.
• Sollten diese Voraussetzungen ohne stichhaltige Begründung (z.B. gesundheitliche Gründe) nicht erfüllt werden, kann die Sektion die geleisteten Kosten für den Eigenanteil zurückfordern
f. Die Sektion kann diese Ausbildungsregeln im Einzelfall aber flexibel auslegen, z.B. durch Verlängerung des Zeitraums der 3-Jahres Frist.
Bei Umzug eines Ausgebildeten ohne komplette Erfüllung der Ausbildungsregeln, sollten die vereinbarten Touren (z.B. Alpintouren) von dem neuen Wohnort aus für die Sektion angeboten werden (Ausnahme Trainer*innen für Kletterhalle)
Habt ihr Interesse? Fragen? Dann meldet euch gerne in der Geschäftsstelle oder bei Christoph, Nils, Sonja oder Pierre vom Vorstand: Link zum Vorstand